Allgemeine Geschäftsbedingungen von „FLOCKBAR - Systemhaus für Transfertechnik“ – Inh. Sebastian Meyer (FLOCKBAR)
1. Allgemeines
a. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit FLOCKBAR sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.
b. Sind diese AGB in die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden eingeführt, gelten sie auch für alle weiteren Geschäfte mit dem Kunden, soweit nicht schriftlich etwas Anderes ausdrücklich vereinbart ist.
c. Verträge werden nur mit Unternehmern, Kaufleuten, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichem Sondervermögen geschlossen.
2. Angebote / Preise / Zahlung
a. Alle Angebote sind freibleibend. Erst die schriftliche Auftragsbestätigung von FLOCKBAR (per E-Mail oder per Post) ist bindend. Sowohl mündliche Absprachen als auch Nebenabreden sind schriftlich zu bestätigen.
b. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise in Euro, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer für Lieferungen ab Sitz von FLOCKBAR (s. Ziffer 11 a.).
c. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, grundsätzlich per Vorkasse ohne Abzug fällig.
3. Lieferung
a. Handelsübliche Abweichungen in Färbung, Gewicht, Mengen und Maß unserer Waren sind zulässig und berechtigen den Kunden nicht zu Beanstandungen. FLOCKBAR behält sich vor, Mehr- oder Mindermengen von bis zu zehn Prozent zu liefern – die Berechnung der Ware erfolgt anhand der tatsächlich gelieferten Menge.
b. Die von FLOCKBAR empfohlenen Verarbeitungsparameter für die verschiedenen Waren und Produkte sind unverbindlich und dienen lediglich als Richtwert. Im Vorfeld der Weiterverarbeitung sind vom Kunden zwingend Vorversuche durchzuführen.
4. Lieferzeit
a. Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, falls sie nicht schriftlich von beiden Parteien als verbindlich vereinbart sind. Im Falle von Lieferverzögerungen aufgrund von Höherer Gewalt verlängert sich die Lieferzeit um den Zeitraum des Anhaltens der entsprechenden Umstände. Gleiches gilt, wenn aus von FLOCKBAR nicht zu vertretenden Gründen eine Belieferung nicht möglich ist, obwohl FLOCKBAR die eigene ausreichende und ordnungsgemäße Eindeckung mit Ware veranlasst hat. Den Umständen Höherer Gewalt stehen Ereignisse wie Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen (z.B. durch Feuer, Wasser oder Maschinenschäden) gleich. Bei Verzögerungen von mehr als 14 Tagen wird der Kunde rechtzeitig benachrichtigt. Ist dem Kunden nach Ablauf einer angemessenen Frist das Festhalten am Vertrag objektiv unzumutbar, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden, als die Rückzahlung des gegebenenfalls geleisteten Kaufpreiszahlung, sind in diesem Fall ausgeschlossen.
b. Ein nachweislich durch FLOCKBAR zu verantwortender Verzug berechtigt den Käufer lediglich zum Rücktritt. Schadensersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
c. Kommt der Käufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
5. Gewährleistung / Haftung
a. Der Verkauf gebrauchter, beweglicher Sachen erfolgt unter dem Ausschluss jeder Gewährleistung.
b. Bei neuen beweglichen Sachen, verjähren entsprechende Ansprüche in einem Jahr ab Gefahrübergang.
c. Ziffer 5 a und b gelten nicht im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns von FLOCKBAR sowie im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, der Übernahme eine Garantie der Mängelfreiheit oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
d. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln oder Mangelfolgeschäden, gleich aus welchem Grund, bestehen nur nach folgender Maßgabe:
FLOCKBAR haftet nicht für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz -gleich aus welchem Rechtsgrund- sowie bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis. Eine Haftung wird nur übernommen
e. Hat der Kunde die Ware verarbeitet, damit begonnen oder sie mit anderen Sachen vermischt oder verbunden, gilt die Ware als vertragsgemäß vom Kunden genehmigt. Es obliegt dem Kunden, vor Beginn einer der genannten Tätigkeiten durch geeignete Prüfungen abzuklären, ob die gelieferten Produkte für die von ihm beabsichtigten Verarbeitungs- oder Verwendungszwecke geeignet sind.
f. Die Anerkennung von Pflichtverletzungen, insbesondere in Form von Sachmängeln, bedarf stets der Schriftform.
8. Aufrechnung, Zurückhaltungsrecht
Eventuelle Gegenforderungen dürfen vom Kunden nur dann aufgerechnet werden, falls diese Forderungen rechtskräftig und unbestritten sind. Der Kunde hat ein Zurückhaltungsrecht, wenn die Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis unbestritten und rechtskräftig sind.
9. Eigentumsvorbehalt
a. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen, die aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden resultieren, Eigentum von FLOCKBAR.
b. Die Be- oder Verarbeitung der gelieferten Ware erfolgt für FLOCKBAR. FLOCKBAR erwirbt das Eigentum an der neuen Sache; der Kunde verwahrt diese für FLOCKBAR.
c. Wird der Liefergegenstand mit anderen Waren untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, so erlangt der Verkäufer Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der den Wert des Liefergegenstandes im Verhältnis zu dem Wert der diesen vermischten oder verbundenen Ware im Zeitpunkt der Vermischung oder Vermengung entspricht.
d. Bei Zahlungsverzug hat FLOCKBAR das Recht, die Weiterveräußerung dieser Sachen zu untersagen. Die aus einer Weiterveräußerung durch den Kunden entstehenden Forderungen werden im Voraus an FLOCKBAR abgetreten. Dies gilt auch, falls die Ware bereits mit anderen Waren verbunden, vermischt oder verarbeitet worden ist. Der Kunde bleibt weiterhin zur Einziehung berechtigt, falls er seine Verpflichtungen gegenüber FLOCKBAR erfüllt. Der Kunde hat auf Verlangen von FLOCKBAR die Drittschuldner bekannt zu geben und diesen die Abtretung mitzuteilen.
e. Beim Kunden lagernde Ware von FLOCKBAR kann auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und andere Schäden versichert werden, falls diese Versicherung nicht vom Kunden selbst übernommen wird.
10. Anzuwendendes Recht
Für jegliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und FLOCKBAR gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11. Erfüllungsort / Gerichtsstand
a. Erfüllungsort ist der Sitz von FLOCKBAR: FLOCKBAR / Sebastian Meyer, Hauptstr. 35, 49685 Halen
b. Gerichtsstand ist Oldenburg
12. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Der unwirksame Teil ist durch diejenige Regelung zu ersetzen, die dem Inhalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand 03/2017
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